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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der innovare-tec gmbh für Beratungs- und Managementdienstleistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der innovare-tec gmbh (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (B2B). Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4 Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungsbereiche:

  • Unternehmensberatung und operatives Management
  • Interim-Management (CxO-Mandate)
  • Beschaffungsberatung und Sourcing-Optimierung
  • Beteiligungsmanagement und Operating Partner-Mandate
  • Due Diligence und Transaktionsbegleitung

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

2.1 Ein Vertrag kommt durch beidseitige schriftliche Annahme eines Angebots oder durch Unterzeichnung eines gesonderten Auftragsvertrags zustande.

2.2 Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot, Auftragsvertrag oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung (Statement of Work) festgelegt.

2.3 Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Mehrleistungen werden nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gesondert vergütet.

2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auch Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

3.2 Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der Entscheidungen im Rahmen der Zusammenarbeit treffen kann.

3.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Auftragsvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von € 40,00 gemäß § 458 UGB geltend zu machen.

4.4 Reise- und Aufenthaltskosten werden, sofern nicht pauschal vereinbart, nach Aufwand und gegen Nachweis gesondert verrechnet.

4.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit strittigen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

5. Vertragsdauer und Kündigung

5.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Auftragsvertrag.

5.2 Bei unbefristeten Aufträgen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die andere Partei trotz schriftlicher Mahnung eine wesentliche Vertragspflicht innerhalb von 30 Tagen nicht erfüllt;
  • über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

5.4 Bereits erbrachte Leistungen werden bei vorzeitiger Beendigung abgerechnet und vergütet.

6. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

6.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und weder Dritten zugänglich zu machen noch zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden.

6.2 Diese Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von fünf Jahren fort, sofern nicht anders vereinbart.

6.3 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

7. Geistiges Eigentum und Arbeitsergebnisse

7.1 Alle im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Arbeitsergebnisse (Konzepte, Analysen, Berichte, Präsentationen etc.) gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit im Auftragsvertrag nichts anderes vereinbart ist.

7.2 Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemeine Methoden, Frameworks und Know-how, die nicht auftragsspezifisch sind, auch in anderen Projekten zu nutzen.

7.3 Vorbestehendes geistiges Eigentum des Auftragnehmers (Tools, Templates, Methoden) bleibt dessen Eigentum. Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Zwecke des Auftrags.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Die Höhe der Haftung ist pro Schadensfall auf die Netto-Auftragssumme des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt, maximal jedoch auf € 500.000.

8.4 Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schadenauslösenden Ereignis.

8.5 Der Auftragnehmer schuldet bei Beratungsleistungen ein Bemühen nach bestem Wissen und Gewissen (Dienstleistung), nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde.

9. Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

9.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

10. Interessenkonflikte

10.1 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Interessenkonflikte, die sich aus Beteiligungen, Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Umständen ergeben könnten.

10.2 Bei Operating-Partner-Mandaten und Beteiligungen werden mögliche Interessenkonflikte im Auftragsvertrag transparent dargestellt und Governance-Mechanismen vereinbart.

11. Compliance

11.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, insbesondere der Anti-Korruptionsvorschriften, des Wettbewerbsrechts und der Sanktionsvorschriften.

11.2 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die andere Partei gegen wesentliche Compliance-Verpflichtungen verstößt.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: Februar 2026

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